Indisch-amerikanischer Streit: Wem gehört Yoga?
13. Juni 2007
Immer mehr prominente Aushängeschilder der amerikanischen Yogaszene versuchen über Patentanmeldungen zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen. Anders als früher, als „Gurus“ wie der durch das von ihm entwickelte Bikram Yoga weltweit bekannte Bikram Choudhury die Namensrechte an den von ihnen propagierten Yoga-Spielarten schützten, werden nun verstärkt auch „Erfinderrechte“ an Übungen, Übungskombinationen und Gesamtkonzeptionen geltend gemacht. Nicht mehr nur der Name ist geschützt, auch die Übungen selbst sollen nur mehr gegen Zahlungen an die Patentinhaber gelehrt werden dürfen.
Einer der jüngsten der insgesamt bereits mehr als 2300 Fälle, in denen US-Behörden Markenrechte mit Yogabezug zugesprochen haben, sorgt für besonderes Aufsehen. Der oben erwähnte Bikram Choudhury bekam die Rechte auf das von ihm propagierte „Hot Yoga“ zugesprochen. Dieses besteht aus 26 Übungen, die bei genau 40,5 Grad Celsius und 50 Prozent Luftfeuchtigkeit durchgeführt werden. Choudhury will zwar keine Patentzahlungen verlangen, „sein“ Yoga soll aber nur unterrichten dürfen, wer zuerst bei seinem Unternehmen eine (hochpreisige) Ausbildung absolviert.
Die Praxis der US-Behörden, führt weltweit, vor allem aber im Yoga-Mutterland Indien zu immer mehr Verärgerung. Das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ zitiert dazu Beamte des indischen Gesundheitsministeriums: „Uns ärgert es, dass immer mehr Menschen auf die Idee kommen, Yoga patentieren zu lassen.“ Solche Leute missachteten, dass Yoga eine Philosophie mit körperlichen und geistigen Übungen sei. Als hinduistische Lehre sollte es „nicht wie eine Marke verwertet werden“ dürfen.
Dass der US-indische Streit keine unbedeutende Randnotiz aus dem Wirtschaftleben ist, zeigen die nackten Zahlen. In den USA werden mittlerweile gewaltige drei Milliarden Euro jährlich mit Yoga umgesetzt.
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Einer der jüngsten der insgesamt bereits mehr als 2300 Fälle, in denen US-Behörden Markenrechte mit Yogabezug zugesprochen haben, sorgt für besonderes Aufsehen. Der oben erwähnte Bikram Choudhury bekam die Rechte auf das von ihm propagierte „Hot Yoga“ zugesprochen. Dieses besteht aus 26 Übungen, die bei genau 40,5 Grad Celsius und 50 Prozent Luftfeuchtigkeit durchgeführt werden. Choudhury will zwar keine Patentzahlungen verlangen, „sein“ Yoga soll aber nur unterrichten dürfen, wer zuerst bei seinem Unternehmen eine (hochpreisige) Ausbildung absolviert.
Die Praxis der US-Behörden, führt weltweit, vor allem aber im Yoga-Mutterland Indien zu immer mehr Verärgerung. Das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ zitiert dazu Beamte des indischen Gesundheitsministeriums: „Uns ärgert es, dass immer mehr Menschen auf die Idee kommen, Yoga patentieren zu lassen.“ Solche Leute missachteten, dass Yoga eine Philosophie mit körperlichen und geistigen Übungen sei. Als hinduistische Lehre sollte es „nicht wie eine Marke verwertet werden“ dürfen.
Dass der US-indische Streit keine unbedeutende Randnotiz aus dem Wirtschaftleben ist, zeigen die nackten Zahlen. In den USA werden mittlerweile gewaltige drei Milliarden Euro jährlich mit Yoga umgesetzt.