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Offener Brief: Yoga Austria - BYO an Gesundheitsminister

Offener Brief von Yoga Austria - BYO  | yogaguide

Offener Brief von Yoga Austria BYO - Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich an Gesundheitsminister Anschober und an das Gesundheitsministierum

YOGA IST VIEL MEHR ALS SPORT
Ein offener Brief von YOGA AUSTRIA-BYO
dem Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich an den Gesundheitsminister

Sehr geehrter Herr Bundesminister Anschober!
Sehr geehrte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundesministeriums für Soziale, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz!

Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden Yogakurse mit Fitness- und Tanzkursen als Gruppentrainings in die Kategorie Sport verbannt, obwohl Yoga als ganzheitlicher Übungs- und Erfahrungsweg mit vielfältigen Körper- und Atemübungen eingebettet im Rahmen der Meditation und unter kompetenter Anleitung langjährig ausgebildeter YogalehrerInnen nicht in diese Kategorie gezwängt werden kann.

Wissenschaftliche Studien belegen zahlreiche positive Effekte der Yoga-Praxis für die Gesundheit, insbesondere für Entspannung und als  präventive Vorsorge für den Bewegungsapparat.

Die Ganzheitlichkeit des Yoga, die Vielfalt seiner Übungsformen, die Vielzahl seiner nachgewiesenen positiven Wirkungen auf die physische und psychische Gesundheit - das alles macht eine Zuordnung schwierig. Anstatt Yoga als einen eigenständigen Weg anzuerkennen, wird er einmal als Sportart, einmal als Entspannungsverfahren ausgelegt. Beides wird dem Yoga nicht gerecht. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie negativ sich eine sachwidrige Zuordnung für die Berufsgruppe der Yogalehrenden auswirken kann.

Nach Inkrafttreten der 11. COVID-19 Maßnahmenverordnung, Fassung vom 28.9.2020 und gemäß der Website des Sportministeriums können „an einer Veranstaltung ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze – dazu zählen auch Trainings – […] indoor 10 Personen, outdoor maximal 100 Personen“ teilnehmen.

Im Yogaunterricht in Gruppen können die Übungsplätze anhand der Mattenmarkierungen/ Abstandsabmessungen zugewiesen werden, damit der gesetzliche Mindestabstand permanent auch während des Übens eingehalten werden kann. Die Matten mit Namensetiketten zu kennzeichnen, wäre eine Ergänzung und Erfüllung der Bedingung „zugewiesene Übungsplätze“. Viele unserer Mitglieder unterrichten in großen Räumen, um den erforderlichen Mindestabstand und einen Corona-konformen Unterricht gewährleisten zu können.

Abgesehen davon, dass sich qualitativ hochwertiger Yogaunterricht nicht in eine Schublade „Sport“ quetschen lässt, erhalten wir in unserem Verbandsbüro vermehrt Anfragen zum Thema „Was ist möglich und erlaubt“, und investieren viel Zeit und Geduld, um konkrete Aussagen und Bestimmungen verlässlich an alle Betroffenen weiter geben zu können.

Am Herzen liegt uns natürlich auch die Existenzsicherung der Yogalehrenden, die mit den erneuten Verschärfungen wieder völlig im Stich gelassen sind, und überlegen, ihr Kursangebot in kleinere Gruppen aufzuteilen, mit Onlinekursen die nächste Krise auszusitzen und nicht aufzugeben.

Unter Berücksichtigung der Existenzsicherung aller Yogalehrenden, die jetzt wieder in das Herbstsemester starten wollten, finden wir es relevant, die Maßnahmen zu präzisieren und die Teilnahme am Yogaunterricht den Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Übungsplätzen zuzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Eva Panny im Namen des Vorstands von Yoga Austria-BYO