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Yoga hautnah: Yogastudios, Yogahotels wieder offen

Yoga hautnah - Yogastudios, Yogahotels wieder offen | yogaguide

Mit Freitag 29. Mai 2020 kehrt Yoga wieder zurück in Yogastudios und Hotels. So hautnah wie früher, wird es leider nicht sein. | Foto: Yogalehrerin Anke Kranabetter im Impulshotel Tirol Bad Hofgastein

Mit Freitag 29. Mai 2020 kehrt wieder ein Stück mehr Normalität in das coronabedingt eingeschränkte Yoga(er)leben zurück. So hautnah wie früher, wird es leider nicht sein.

Yogastudios und Hotels sperren auf, Fitnessstudios öffnen wieder. Strenge Auflagen wie Mindestabstand und Masken beim Eintritt in das Yogastudio, begleiten das Aufsperren.

Trotz Einschränkungen herrscht bei Yogalehrenden und der Tourismushotellerie Optimismus. StammkundInnen und regelmäßige Yogaübende werden nach zwei Monaten Abstinenz wieder auf der Matte gemeinsam üben, ein Yogahotel buchen oder in naher Zukunft auch wieder ein Yogafestival besuchen können.

In der Zwischenzeit wurde während Corona Yoga in der Natur geboten, natürlich nur bei schönem Wetter oder Online als Alternative zum gemeinsamen Yogaüben auf der Matte. Doch in 'natura', in der Yogagruppe und mit der gewohnten Lehrerin oder dem gewohnter Lehrer ist Yoga praktizieren noch schöner.

Workshops und Seminare in Hotels können wieder geplant werden. Auch Yoga-Ausbildungen werden wieder hochgefahren bzw. fortgesetzt.

Auf unserer Homepage finden Sie Ihre Yogalehrenden, Ihr Yogastudio, Ihr Yogahotel oder Ihr Yogafestival (Termine und Infos der Festivals werden laufend aktualisiert).

Was bei Yoga ab 29. Mai gilt:
  • Mund-Nasen-Schutz nur beim Betreten der geschlossenen Räumlichkeiten
  • Mindestabstand von 1 m zwischen sämtlichen anwesenden Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
  • beim Yogaüben: 2 m Abstand, kein Mund-Nasen-Schutz
  • keine Beschränkung der Teilnehmerzahl, keine Quadratmeter-Vorgaben
Lockerungsmaßnahmen ab 15. Juni 2020
Die Maskenpflicht gilt ab 15. Juni nur mehr in drei Bereichen: Der Mund-Nasen-Schutz ist nur mehr verpflichtend in
- öffentlichen Verkehrsmitteln (Öffis),
- im Gesundheitsbereich (etwa Apotheken) und
- bei Dienstleistungen, wo der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann (z.B. Friseure).

Yoga üben ist JETZT gerade besonders wichtig, gilt es doch mit Ruhe, Gelassenheit, bewusstem Atem und Bewegungsübungen, Körper, Geist und Seele wieder in Balance zu bringen.

OM, Namasté

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Die Lockerungsverordnung

Langtitel Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV)
StF: BGBl. II Nr. 197/2020
www.ris.bka.gv.at

Handlungsempfehlungen von Sport Austria
Auf der Homepage von Sport Austria finden Sportvereine und Sportstättenbetreiber Handlungsempfehlungen
www.sportaustria.at


Presseinformation von Yoga Austria BYO
Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich
www.yoga.at


Pressekonferenz NEOS: „Retten wir die Sport- und Yogastudios - Öffnung von Bundes- und städtischen Gärten“ 3. Juni, 10:30 Uhr | mit Yannick Shetty, Markus Ornig und Yoga-Studio-Betreiberinnen Anna Hacker und Viktoria Ecker
APA OTS Aussendung
www.ots.at