Corona Update | Yoga ab 10. Juni bzw. 1. Juli 2021
24. Mai 2021
Seit 19. Mai 2021* können in Österreich wieder Yoga-Einheiten
mit einer Yoga-Lehrerin / einem Yoga-Lehrer im Studio oder Outdoor
stattfinden. Ab 10. Juni bzw. ab 1. Juli 2021 sind weitere Öffnungsschritte geplant. Derzeit gibt es dazu folgende Informationen:
Geplant ab 10 Juni 2021
- Nur mehr 10m2 pro Kunde müssen zur Verfügung gestellt werden
- Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur noch ein Mindestabstand von 1 Meter (statt 2 Meter) einzuhalten
- Indoor : 8 Personen plus aufsichtspflichtige Kinder
- Gruppengröße outdoor: 16 Personen
- Regelmäßige Tests auch für Beschäftigte
Geplant ab 1. Juli 2021
- Kein Mindestabstand und keine Kapazitätsbeschränkungen
- Keine Obergrenzen bei Veranstaltungen
- Wird kein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorgewiesen (3-G Regel), ist im Innenbereich der jeweiligen Betriebsstätten eine Maske zu tragen.
Überblick und laufende Updates
Einen sehr guten Überblick und laufende Updates bietet die im Vorjahr (2020) gegründete Interessenvertretung für österreichische Yogalehrende - Yoga-Union www.yogaunion.at , die auch in sozialen Medien in privaten Gruppen aktiv ist. Siehe „YogaUnion Austausch für österreichische Yogalehrende“ auf der facebook-Gruppe oder „#CoVid19Maßnahmen - betroffene Yogalehrende“ facebook-Gruppe
*) siehe auch unser Bericht vom 19. Mai 2021
---------
Quellen:
• Diese Corona-Regelungen gelten ab 10. Juni 2021 https://news.wko.at
• Corona-Infopoint der Wirtschaftskammer für Unternehmen www.wko.at/service
• Info über aktuelle Corona-Maßnahmen des Gesundheitsministeriums
• APA OTS PA von BM Mückstein vom 10.5.2021 zur neuen Öffnungsverordnung
• Website des österr. BM f Soziales, Gesundheit, Pflege & Konsumentenschutz
Hinweis:
Wir versuchen umfassend und genau zu informieren, können jedoch keine Richtigkeit oder Haftung für hier geteilte Infos übernehmen. Wir empfehlen Updates und Informationen selbständig nochmals zu prüfen.
Corona Update | Yoga üben ab 10. Juni bzw. 1. Juli 2021 | Foto © Siuwing_dreamstime |
Geplant ab 10 Juni 2021
- Nur mehr 10m2 pro Kunde müssen zur Verfügung gestellt werden
- Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur noch ein Mindestabstand von 1 Meter (statt 2 Meter) einzuhalten
- Indoor : 8 Personen plus aufsichtspflichtige Kinder
- Gruppengröße outdoor: 16 Personen
- Regelmäßige Tests auch für Beschäftigte
Geplant ab 1. Juli 2021
- Kein Mindestabstand und keine Kapazitätsbeschränkungen
- Keine Obergrenzen bei Veranstaltungen
- Wird kein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorgewiesen (3-G Regel), ist im Innenbereich der jeweiligen Betriebsstätten eine Maske zu tragen.
Überblick und laufende Updates
Einen sehr guten Überblick und laufende Updates bietet die im Vorjahr (2020) gegründete Interessenvertretung für österreichische Yogalehrende - Yoga-Union www.yogaunion.at , die auch in sozialen Medien in privaten Gruppen aktiv ist. Siehe „YogaUnion Austausch für österreichische Yogalehrende“ auf der facebook-Gruppe oder „#CoVid19Maßnahmen - betroffene Yogalehrende“ facebook-Gruppe
*) siehe auch unser Bericht vom 19. Mai 2021
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Quellen:
• Diese Corona-Regelungen gelten ab 10. Juni 2021 https://news.wko.at
• Corona-Infopoint der Wirtschaftskammer für Unternehmen www.wko.at/service
• Info über aktuelle Corona-Maßnahmen des Gesundheitsministeriums
• APA OTS PA von BM Mückstein vom 10.5.2021 zur neuen Öffnungsverordnung
• Website des österr. BM f Soziales, Gesundheit, Pflege & Konsumentenschutz
Hinweis:
Wir versuchen umfassend und genau zu informieren, können jedoch keine Richtigkeit oder Haftung für hier geteilte Infos übernehmen. Wir empfehlen Updates und Informationen selbständig nochmals zu prüfen.